Die Haftung des Versicherungsmaklers geht weit.
Hilfe bei Beratungsfehlern oder Pflichtverletzungen.
Die Karte Maklerhaftung wird schnell gezogen
Gibt es im Schadensfall Probleme, kann der Kunde auf den Gedanken kommen, eine Haftung des Maklers herbeizuführen.
Gut wenn man sich zu diesem umfangreichen und komplexen Thema im Verbund austauschen und praxisnah informieren kann.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und der Maklervertrag
Die vfm-Kooperationspartner profitieren von einem verbundeigenen Rahmenvertrag zur Vermögensschadenhaftpflicht. Dieser Rahmenvertrag wird laufend weiter entwickelt. Er bietet allen Maklern im Verbund der vfm eine hervorragende Absicherung zu sehr guten Verbund-Sonderkonditionen . Der vfm-Syndikusanwalt Alexander Retsch betreut diesen Vertrag auch im Bereich der Schadenabwicklung .
Ein zentraler Punkt bei möglichen Pflichtverletzungen spielt der zugrundeliegende Geschäftsbesorgungsvertrag (GBV) . Wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Maklervertrag .
Vermeidung von Pflichtverletzungen
Haftungsfälle lassen sich auch durch die Wahl eines umfangreichen Deckungskonzeptes erreichen. Mithilfe der Auto-Update-Funktion sind vfm-Deckungskonzepte auch nach Jahren noch auf der Höhe der Zeit und somit haftungstechnisch – aber auch seitens Mitbewerber wenig angreifbar.
Für „gealterte“ Bestände, die vielleicht schon längere Zeit nicht mehr angepasst wurden, empfiehlt sich die vfm-Bestandsveredelung . Hier finden Sie Maßnahmen, wie Sie Ihre Bestände ohne viel Aufwand auf Vordermann bringen.
Abschließend sei noch erwähnt, dass Makler, die ihre Kunden regelmäßig über aktuelle Themen durch zum Beispiel eine eigene Kundenzeitschrift oder einen Newsletter informieren, haftungstechnisch weniger angreifbar sind.
Weitere Ideen, wie Sie Haftungsfälle von vornherein vermeiden können, finden Sie auf der Seite Haftungsminimierung .