Die Haftung des Versicherungsmaklers geht weit.

Hilfe bei Beratungsfehlern oder Pflichtverletzungen.

Die Karte Maklerhaftung wird schnell gezogen

Als „Sachwalter“ seines Kunden hat unterliegt der Versicherungsmakler eine Beratungspflicht. Er hat seine Kunden im bestimmten Rahmen über Absicherungsmöglichkeiten für dessen Risiken aufzuklären.
Gibt es im Schadensfall Probleme, kann der Kunde auf den Gedanken kommen, eine Haftung des Maklers herbeizuführen.

Gut wenn man sich zu diesem umfangreichen und komplexen Thema im Verbund austauschen  und praxisnah informieren kann.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und der Maklervertrag

Auch sollte bei entsprechenden Themen die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) zum richtigen Zeitpunkt informiert werden. Die Syndikusanwälte der vfm  unterstützen Sie beim richtigen Vorgehen einer entsprechenden Schadensmeldung.
Als Verbund mit mehr als 25 Jahren Erfahrung am Markt sind wir Experten, was die Absicherung von Vermögensschäden für Vermittler anbelangt.
Die vfm-Kooperationspartner profitieren von einem verbundeigenen Rahmenvertrag  zur Vermögensschadenhaftpflicht. Dieser Rahmenvertrag  wird laufend weiter entwickelt. Er bietet allen Maklern im Verbund der vfm  eine hervorragende Absicherung zu sehr guten Verbund-Sonderkonditionen . Der vfm-Syndikusanwalt Alexander Retsch betreut diesen Vertrag auch im Bereich der Schadenabwicklung .

Ein zentraler Punkt bei möglichen Pflichtverletzungen spielt der zugrundeliegende Geschäftsbesorgungsvertrag (GBV) . Wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Maklervertrag .

Vermeidung von Pflichtverletzungen

Haftungsfälle lassen sich auch durch die Wahl eines umfangreichen Deckungskonzeptes  erreichen. Mithilfe der Auto-Update-Funktion sind vfm-Deckungskonzepte  auch nach Jahren noch auf der Höhe der Zeit und somit haftungstechnisch – aber auch seitens Mitbewerber wenig angreifbar.
Für „gealterte“ Bestände, die vielleicht schon längere Zeit nicht mehr angepasst wurden, empfiehlt sich die vfm-Bestandsveredelung . Hier finden Sie Maßnahmen, wie Sie Ihre Bestände ohne viel Aufwand auf Vordermann bringen.
Abschließend sei noch erwähnt, dass  Makler, die ihre Kunden regelmäßig über aktuelle Themen durch zum Beispiel eine eigene Kundenzeitschrift  oder einen Newsletter  informieren, haftungstechnisch weniger angreifbar sind.

Nachdem sich die Produktwelt immer schneller dreht, sind regelmäßige Schulungen  ein Muss.

Weitere Ideen, wie Sie Haftungsfälle von vornherein vermeiden können, finden Sie auf der Seite Haftungsminimierung .

In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die Wahl einer haftungsbeschränkenden Rechtsform  hin.