Registrierung im Vermittlerregister.

Und die erforderlichen Angaben in der Kommunikation.

Welche Registrierung ist erforderlich?

Die Regulierung entwickelt sich im Bereich der Versicherungs – und Finanzanlagenvermittlung sowie der Immobiliendarlehensvermittlung  ständig weiter. Wir beobachten die Entwicklungen genau und geben unseren Verbundmitgliedern alle wichtigen Informationen und Hilfestellungen an die Hand, um die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Registrierungspflichten einzuhalten.

Wo können Sie sich wie mit welchen Unterlagen registrieren?
Welche neuen Pflichten gibt es beim §34d, f, i oder c Gewerbeordnung?

Wir helfen Ihnen dabei, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. So sind zum Beispiel Versicherungsmakler und Mehrfachagenten dazu verpflichtet, die für sie zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum ihrer Homepage  anzugeben. Fehlende Angaben werden gerne mal aus wettbewerbsrechtlichen Gründen  abgemahnt. Partner im vfm-Verbund profitieren hier durch rechtzeitige Information bzw. aktives Handeln.

Sonderlösungen

Auch für Vermittler ohne 34f-Zulassung haben wir eine Verbundlösung ausgearbeitet. Im vfm-Fondsshop  stehen Einzelfonds und Modell-Portfolios für die beratungsfreie Vermittlung zur Verfügung. Dadurch können Kunden von Vermittlern ohne 34f-Registrierung Einzelfonds bzw. Portfolios auswählen und selbstständig abschließen.

Interessenvertretung

Durch die Interessenvertretung und Mitgliedschaften Mitgliedschaft von vfm/wiki-link] beim BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.), dem Verband VOTUM e.V.  und dem BDVM (Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V.) versuchen wir außerdem die Interessen unserer Mitglieder auch auf politischer Ebene zu vertreten, um eine weitere Überregulierung zu verhindern.