Wer im Wettbewerb steht, sollte alle Regeln kennen.
Viele Abmahnungen lassen sich vermeiden.
Vermittler im freien Wettbewerb
Da gibt es natürlich viele Fragen, was erlaubt ist bzw. was erforderlich ist.
In Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien unterstützen wir unsere Mitglieder bei wettbewerbsrechtlichen Fragen.
Gerade für Umsteiger ist es entscheidend, sich wettbewerbskonform zu verhalten und hier Ärger zu vermeiden. Beim Aufbau eines eigenständigen erfolgreichen Vermittlerunternehmens sind rechtliche Streitigkeiten in diesem Bereich nur hinderlich.
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Profitieren Sie von den langjährigen Erfahrungen im vfm-Verbund und vielen Beispielen, wie wettbewerbskonform mit guten Vertriebsideen geworben und erfolgreich gearbeitet werden kann.
Welche wettbewerbsrechtlichen Problemstellungen können sich für unabhängige Vermittler ergeben?
Da die Vorschriften zum Wettbewerbsrecht im Wesentlichen an die Verletzung eines Schutzgesetztes anknüpfen, ist Voraussetzung für einen Wettbewerbsverstoß immer auch die Verletzung einer relevanten Vorschrift aus einem anderen Rechtsgebiet. Häufig wird von Abmahnungen berichtet, weil im Impressum Registrierungsangaben fehlen. Weitere Beispiele finden Sie nachfolgend.
Wettbewerbsrecht und Datenschutz
Wer im Wettbewerb Daten nutzt, für deren Verwendung er nicht über eine entsprechende Erlaubnis verfügt, begeht einen Wettbewerbsverstoß, da er sich durch die rechtswidrige Datennutzung einen Vorteil verschafft. Aus diesem Grund dürfen Sie nur Daten verwenden, die Sie erlaubterweise besitzen, speichern und verarbeiten. Hier besteht der direkte Bezug zum Maklervertrag und der dazugehörigen Datenschutzeinwilligung .
Gleichzeitig können Sie aber auch von Konkurrenten oder einem möglichen Bestandsnachfolger wettbewerbskonformes Verhalten erwarten. Sofern Ihre ehemaligen Kunden der Weitergabe ihrer persönlichen Daten an einen Bestandsnachfolger widersprechen, darf dieser die Daten nicht nutzen, um die Kunden anzusprechen. Andernfalls liegt hier ebenfalls ein Wettbewerbsverstoß vor.
Wettbewerbsrecht und Markenrecht
Ein anderer Bereich, bei dem es häufiger zu Streitigkeiten kommt, ist der Verstoß gegen Marken- und Urheberrechte. Die auf der Homepage oder dem Flyer verwendete Grafik zu Versicherungsschäden im Bereich Elementar oder der nach dem Ende der Tätigkeit noch bestehende Eintrag in einem Webtelefonverzeichnis als Vertreter der AO-Versicherung – alle diese Fallgestaltungen können einen Verstoß gegen das Marken- oder Urheberrecht darstellen und sind in diesem Fall abmahnfähig.
Die Folgen können empfindlich sein – im Bereich Marken- und Urheberrecht wird es meist “nur” teuer, im Bereich Datenschutzrecht können schwerwiegende Verstöße auch strafrechtlich verfolgt werden,
Wir helfen Ihnen dabei, derartige Probleme zu vermeiden und können Ihnen, falls es notwendig werden sollte, den Kontakt zu spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien zur Durchsetzung Ihrer Interessen herstellen.