Ihre Mandaten werden zum attraktiven Arbeitgeber.

Sofort erlebbare Zusatzleitungen in Form von Sachbezug.

Steuern und Sozialabgaben sparen

Durch betriebliches Entgeltmanagement können Sie Ihren Mandanten helfen, Barlohn in Sachlohn umzuwandeln. Der Gesetzgeber fördert diese sogenannten Entgeltbausteine durch Steuer-und Sozialabgabenfreiheit. Die Mitarbeiter haben dadurch bei gleichem Brutto mehr vom Netto. Gehaltserhöhungen in Form dieser Entgeltbausteine kommen also hundertprozentig bei den Mitarbeitern an.
Erweisen Sie sich mit Unterstützung Ihres Verbundes als „ganzheitlicher“ Betriebsoptimierer und helfen Sie Ihren Mandaten mit Hilfe interessanter Vergütungsbausteine als Top-Arbeitgeber aufzutreten.

Die Bausteine aus dem betrieblichen Entgeltmanagement können hervorragend mit betrieblichen Zusatzleistungen kombiniert werden, da für den Arbeitgeber zusätzliche Liquidität für z. B. eine AG-finanzierte betriebliche Krankenversicherung oder für höhere AG-Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge geschaffen wird!
Bei der Einrichtung und laufenden Verwaltung des Entgeltmanagementsystems unterstützen wir Sie selbstverständlich.

entgeltoptimierung

Verhelfen Sie Ihren Gewerbekunden zu einer stärkeren Mitarbeiterbindung

Betriebliche Versorgungskonzepte gewinnen als Instrument des Personalmanagements immer mehr an Bedeutung. Im Wettbewerb um Fachkräfte kann hier der entscheidende Punkt sein, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen oder auf Dauer zu halten!

Und mit diesem speziellen vfm-Service punkten Sie garantiert bei Ihren Gewerbekunden.
Die eigene Firmen-Kreditkarte mit Logo bzw. im Design Ihres Kunden – die vfm-Marketingabteilung erstellt Ihnen gerne konkrete Entwürfe für das Design der Karte!
Bei der Bonus-Card handelt es sich um eine bundesweit einsetzbare Kreditkarte. Das Guthaben kann von Mitarbeitern für private Käufe verwendet werden. In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber monatlich 44 €  steuer- und sozialversicherungsfrei als Sachbezug auf die Kreditkarte.
Ein tolles Mitarbeiter-Bindungsinstrument.

Betriebliche Krankenvorsorge über Sachbezug

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung steigert Ihr Mandant seine Attraktivität als Arbeitgeber und investiert in die Gesundheit seiner Mitarbeiter. Als Arbeitgeber versichert er seine Mitarbeiter bzw. eine objektiv definierte Gruppe im Rahmen einer Zusatzversicherung.
Die Einrichtung einer betreiblichen Krankenvorsorge (bKV) ist bereits ab fünf versicherten Personen möglich und stellt eine interessante Alternative zur außertariflichen Lohnerhöhung dar. Eine verbesserte Gesundheitsvorsorge wird sich mittelfristig positiv auf die Krankheitskosten des Unternehmens auswirken. Die Beiträge zur bKV sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar.
Beim Mitarbeiter erfolgt keine Versteuerung, da eine arbeitgeberfinanzierte bKV nach neuestem Urteil als steuerfreier Sachlohn (nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) zu werten ist.
Hinsichtlich der Leistung gibt es für den Arbeitnehmer keine Wartezeiten oder Gesundheitsfragen. Somit wird die bKV z.B. durch die Kostenübernahme für eine professionellen Zahnreinigung oder eine neue Brille sofort für alle Mitarbeiter erlebbar.

Wir stellen Ihnen Kundenanschreiben, Werbeanzeigen und Advertorials zur Verfügung.
Im Rahmen unserer Onlineschulungen stellen wir Ihnen auch Sendungen für Ihre Firmenkunden zur Verfügung.
Sehen Sie selbst.

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