Das passende Rechtskleid für Ihre Vermittlertätigkeit.

Haftung ist nur ein Teilaspekt.

Sicherung des Privatvermögens

Durch die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens können Sie erhebliche Risiken für Ihr privates Vermögen vermeiden. Somit ist die Rechtsform das wichtigste Instrument der Haftungsminimierung  für den Start in Ihre Selbstständigkeit . Gerade für Maklerunternehmen bietet sich neben einer ausreichend hohen Vermögensschadendeckung (natürlich mit Sonderkonditionen  im vfm-Rahmenvertrag  ) die Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG an. Hier können Sie von der langjährigen Erfahrung im Verbund profitieren und auf eine Vielzahl an Informationen und Praxiserfahrungen der Kollegen  zugreifen. Die vfm-Syndikusanwälte  stehen hier Ihrem Rechtsberater/Notar gerne mit Tipps und Beispielen aus der Versicherungspraxis zur Seite.
Mehr zum Thema Rechtsformwahl beim Umstieg finden Sie auch in unserem Ratgeber Statuswechsel .

Für einen Wechsel ist es nie zu spät

Auch der Wechsel der Rechtsform wie z.B. vom Einzelunternehmer zur GmbH im Wege der Umwandlung ist im Verbund  ein ständiges Thema. Gerade im Blick auf die Vorsorge für den Krankheitsfall  oder mögliche Nachfolgeregelungen  sind Umfirmierungen ein wichtiges Thema, um eine zukunftssichere Aufstellung der unabhängigen Maklerunternehmen  zu gewährleisten. Wir kennen die typischen Themen bei einem Rechtsformwechsel. Vom Anschreiben der Kunden bis hin zur Anpassung der Courtagezusagen .
Mehr zum Thema Vorsorgemanagement  bei den jeweiligen Rechtsformen finden Sie auf unserer Seite Notfallkoffer .

An später denken

Die Rechtsform ist auch bei der langfristigen Unternehmensentwicklung  entscheidend. Vielleicht ergibt sich im Rahmen einer Spezialisierung  die Zusammenarbeit mit einem Maklerkollegen  innerhalb des vfm-Verbundes. Dann ist das Thema Aufteilung oder Übertragbarkeit des Bestandes gefragt. Wenn Bestände als Wirtschaftsgut (sogenannter “asset deal”) übertragen bzw. veräußert werden (bei Einzelunternehmen ist das übrigens immer der Fall), ist nach derzeitigem Stand eine Übertragung nur möglich, wenn die Kunden vorher angeschrieben und über die Übertragung  mit einem 14-tägigen Recht zum Widerspruch informiert wurden. Besonders gravierend ist, dass in der Folge die Geschäftsbesorgungsverträge  erneuert und auf den neuen Makler ausgestellt werden müssen.

Money matters

Der oben skizzierte Aufwand lässt sich vermeiden, wenn die Bestände nicht einzeln, sondern das Unternehmen in Form einer GmbH oder GmbH & Co. KG als Ganzes veräußert werden kann (sogenannter “share deal”). Auch wenn Sie Ihr Maklerunternehmen vergrößern wollen und über einen Bestandskauf  nachdenken, sollte dies berücksichtigt werden.
Selbstverständlich spielen diese Überlegungen auch bei der Bewertung Ihres Maklerunternehmens  eine Rolle und können sich wertsteigernd auswirken. Somit ist die Rechtsformwahl beziehungsweise der Rechtsformwechsel auch ein Mittel, den eigenen Bestand zu veredeln .

Erwähnt werden sollte an dieser Stelle aber, dass eine GmbH entsprechendes Eigenkapital benötigt und auch laufend zusätzliche Kosten für Notar und Steuerberater bei erforderlichen Beurkundungen oder der Veröffentlichung von Bilanzen, etc. entstehen.  Auch das eigene Geschäftsführergehalt lässt sich nicht flexibel und laufend anpassen. Diese „Kleinigkeiten“ kommen verstärkt zur Geltung, wenn das Geschäft mal etwas rückläufiger ist.

Ratgeber Statuswechsel zum Thema Rechtsform